Erbrecht
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt zwar die Folgen eines Todesfalles für die Angehörigen, jedoch führen diese gesetzlichen Regelungen oft nicht zu den gewünschten Ergebnissen und berücksichtigen auch nicht die gesellschaftlichen Veränderungen seit Fassung des BGB. Individualität ist mein Thema.
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Schon vor dem Erbfall stehe ich zur Vermeidung von Unklarheiten zur Seite. Das gilt sowohl für das Testament, wie auch den Erbvertrag. Die Komplexität der Zusammenhänge und die Schnittstellen zwischen dem Familienrecht, dem Erbrecht und dem Steuerrecht gilt es im Blick zu haben.
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Im Erbfall geht es in erster Linie um die Klarstellung, ob die Erbschaft überhaupt angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte. Die Ausschlagungsfrist ist bekanntlich sehr kurz. Fragen sind zu beantworten: Was gehört überhaupt zum Nachlass? Was wurde tatsächlich vererbt? Mit Fachwissen stehe ich auch bei der Durchsetzung eines vorhandenen Testaments an Ihrer Seite. Auch wenn es um Besonderheiten bei Vermächtnissen, Erbengemeinschaften etc. geht, bin ich Ihre Ansprechpartnerin.
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Pflichtteilsanspruch Der sehr komplexe Bereich des Pflichtteilsrechts gehört zu meinen Tätigkeitsfeldern. Ob Sie als Erbe einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen haben oder ob Sie Pflichtteilsberechtigter sind und Ihren Anspruch vielleicht sogar gerichtlich durchsetzen müssen, gehören zu meinen Aufgaben.